Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma X-TREM.de, Matthias Kwaß, Uerdinger Straße 24, 47799 Krefeld (nachstehend “X-TREM.de“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend "Kunde" genannt).
Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von X-TREM.de. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.
X-TREM.de hält sich an schriftliche Angebote 30 Tage (ab dem Datum des Angebotes) gebunden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme durch X-TREM.de zustande.
Der Umfang der aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen sowie das zu zahlende Entgelt ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von X-TREM.de.
Änderungen oder Abweichungen von den beauftragten Leistungen bedürfen der Textform (Email, Fax, Brief) und werden nur nach erneuter Bestätigung durch X-TREM.de verbindlich. Über etwaige Mehrkosten wird der Kunde ebenfalls in Textform unterrichtet.
3.
Nach der Auftragsbestätigung kann ein Dienstleistungs- oder Mietvertrag nur aus wichtigem Grunde außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der schriftform.
4.
X-TREM.de verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach dem Stand der Technik auszuführen.
Erteilte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Abschluss des Auftrages. Überlassene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
5.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere Grundrisse, technische Zeichnungen und Pläne, Bestuhlungspläne, Flucht und Rettungswegepläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen, Materiallisten sowie zeitliche Ablaufpläne und eine Übersicht der für die geplante Veranstaltung erforderlichen Einsatzzeiten.
Der Kunde verpflichtet sich, die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung sicher zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die Einholung behördlicher Genehmigungen (Sondernutzungserlaubnis etc.) sowie die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Entrichtung der hierfür anfallenden Gebühren.
Der Kunde verpflichtet sich, soweit dies nach § 6 BVG-A1 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) erforderlich ist, einen Arbeitskoordinator zu berufen. Für Schäden die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, haftet der Kunde.
6.
Die Vergütung für Miet- und Dienstleistungsaufträge ist unmittelbar am Ende der Veranstaltung in bar oder vor Beginn der Veranstaltung per Banküberweisung zu entrichten.
Kaufpreiszahlungen sind mit Übergabe der Kaufsache fällig und ebenfalls in bar zu entrichten.
7.
Bei der Vermietung von Geräten und Material ohne zusätzliche Dienstleistung (dry-hire) hat sich der Kunde bei Übergabe durch einen gültigen Ausweis zu legitimieren.
Geräte und Material sind bei Empfang zu prüfen und festgestellte Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
8.
Der Kunde hat gemietete Gegenstände in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und die Benutzungshinweise von X-TREM.de zu berücksichtigen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Kunde hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Jegliche Veränderung an den Geräten ist untersagt.
Werden vermietete Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat Kunde unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Schadensersatzansprüche für die Zeit der Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung die vereinbarte Miete weiter zu entrichten.
9.
X-TREM.de haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet X-TREM.de nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen haftet der X-TREM.de im selben Umfang..
X-TREM.de haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt, auf die X-TREM.de keine Einflussmöglichkeit hat oder auf eine Pflichtverletzung seitens des Kunden zurückzuführen sind.
10.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist – soweit zulässig – Krefeld.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt werden.
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